Bridgeclub Lauf

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Turnier-Regeln

§ 25: Legale und illegale Änderungen einer Ansage


A. Unabsichtliche Ansage

1. Bis sein Partner eine Ansage macht, darf ein Spieler eine unabsichtlich abgegebene
Ansage durch die von ihm beabsichtigte Ansage ersetzen, aber nur, wenn er dies ohne
Gedankenpause tut oder zu tun versucht. Die zweite (beabsichtigte) Ansage bleibt
bestehen und unterliegt gegebenenfalls der anzuwendenden Regel.

2. Ein Spieler darf keine Ansage mehr ersetzen, wenn sein Partner anschließend eine
Ansage abgegeben hat.

3. Endet die Reizung, bevor sie den Partner des Spielers erreicht, darf keine Änderung
nach dem Ende der Reizphase (siehe § 22) mehr vorgenommen werden.
4. Ist eine Änderung zulässig, darf der linke Gegner jede Ansage zurücknehmen, die er
über die ursprüngliche Ansage abgegeben hat. Informationen, die sich aus dieser
zurückgenommenen Ansage ergeben, sind nur für seine Seite erlaubt. Ansonsten gibt
es keine weitere Rektifikation.


B. Beabsichtigte Ansage

1. Eine Ersatzansage, die nicht gemäß Absatz A zulässig ist, darf vom linken Gegner
angenommen werden (sie ist angenommen, wenn der linke Gegner bewusst weiter-
reizt). Die erste Ansage gilt dann als zurückgenommen, die zweite Ansage bleibt
bestehen und die Reizung geht weiter.

2. Außer in dem in Nr. 1 genannten Fall wird eine Ersatzansage, die nicht gemäß
Absatz A zulässig ist, aufgehoben. Die ursprüngliche Ansage bleibt bestehen und die
Reizung geht weiter.

3. Bei einer aufgehobenen oder zurückgenommenen Ansage kommt § 16 D zur Anwen-
dung.

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